Arbeitsweise
Der AWRRW: Information, Vertrauen, Austausch
Neben den Vereinsmitgliedern ist auch die Bezirksregierung Düsseldorf als ständiger Gast im Vorstand vertreten. Durch die Integration der Vertreter der Bezirksregierung in den Vorstand sind diese frühzeitig und umfassend über alle abfallwirtschaftlichen Aktivitäten und Probleme der Vereinsmitglieder informiert. Zugleich können dadurch Informationen der Bezirksregierung verteilt und notwendige Abstimmungsprozesse rechtzeitig in Gang gesetzt werden. Durch diesen „kurzen Dienstweg“ können potenzielle Differenzen im Gespräch geklärt werden, bevor sie sich zu tatsächlichen Problemen entwickeln.
Das ist auch für die Wirtschaftsvertreter der Industrie- und Handelskammern von Bedeutung, da durch deren Information über die Vorhaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der übergeordneten Behörden eine rechtzeitige Folgenabschätzung und die Festlegung begleitender Maßnahmen erfolgen können. Dieser Dialog innerhalb des Vereins hat zur Vertrauensbildung unter den Mitgliedern beigetragen.
Die Tätigkeit und Themen des Vereins werden seit jeher hauptsächlich von den Erfordernissen der Mitglieder bestimmt. Das bedeutet, dass der Verein nicht nur eine „Informationsaustauschstelle“ ist, sondern auch die operative Arbeit unterstützt. Das kann in Form von Gutachtenaufträgen sein, aber auch durch die Einrichtung befristeter Arbeitsgruppen, in denen sich fachlich versierte Mitarbeiter der Mitgliedskommunen mit spezifischen abfallwirtschaftlichen Fragestellungen beschäftigen.
Der Verein befasst sich auch mit Fragestellungen der „strategischen Planung“. Dabei geht es vorzugsweise um die Abschätzung der Auswirkungen der Gesetzgebungsverfahren und der Rechtsprechung auf EU-, Bundes- und Landesebene, der Unterstützung bei der Koordinierung regionaler Abfallströme oder um die Formen interkommunaler Zusammenarbeit.
Arbeitskreise & Projektgruppen
Die Arbeitskreise des AWRRW
Wie bereits beschrieben, vollzieht sich die Arbeit des Vereins auch in regelmäßig beratenden Arbeitskreisen und in befristet eingerichteten Arbeitsgruppen, den Projektgruppen.
Derzeit sind sechs Arbeitskreise eingerichtet. Diese sind (in der Reihenfolge ihrer Einrichtung) die Arbeitskreise „MVA-Ausfallverbund“, „Bioabfallsammlung und –verwertung“, „Gewerbliche Sammlungen“, „Auswirkungen des VerpackG und Umgang mit den dualen Systemen“, „Interkommunale Zusammenarbeit“ sowie "Abfallberatung".
Der Arbeitskreis „MVA-Ausfallverbund“ wirkt dabei mit der Einbeziehung benachbarter Regionen über das Vereinsgebiet hinaus.
Im Arbeitskreis „MVA-Ausfallverbund“ haben sich seit 1996 die Betreiber von neun Müllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen mit einer Gesamtkapazität von ca. 4,7 Mio. Mg organisiert, um sich bei geplanten Revisionen und ungeplanten Anlagenstillständen gegenseitig zu unterstützen. Ziel ist es, die Entsorgungssicherheit auch dann zu gewährleisten, wenn eine Anlage aus den genannten Gründen nicht mit voller Kapazität arbeiten kann oder sie gar ganz ausfällt. Daneben wird in diesem Arbeitskreis auch der Stand der politischen und technischen Diskussion zur Abfallverbrennung, insbesondere deren Rolle beim Klimaschutz und bei der Energieversorgung, erörtert.
Der Arbeitskreis „Gewerbliche Sammlungen“ hat sich im Jahre 2012 gegründet. Mit dem damals neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde eine Anzeigepflicht für die Durchführung von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen eingeführt. Im Vordergrund stand zunächst, sich über den Umgang mit der neuen Rechtsmaterie auszutauschen, die Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe zu diskutieren und interpretieren, um deren Anwendung in der täglichen Praxis zu erleichtern.
Im Weiteren wurden die auf Landesebene erstellten Vollzugshilfen behandelt und die zunehmenden gerichtlichen Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene besprochen. Jetzt wird der Arbeitskreis genutzt, um sich bei der Rechtsprechung – auch bzgl. der Gerichtsverfahren der Arbeitskreismitglieder – auf dem aktuellen Stand zu halten. Darüber hinaus dient der Arbeitskreis dazu, Erfahrungen auszutauschen und von den gemachten Erfahrungen zu profitieren sowie mit den anderen Mitgliedern fachliche Diskussionen zu führen.
Der Arbeitskreis „Bioabfallsammlung und –verwertung“ hat sich ab dem Jahre 2015 mit der Analyse des Ist-Standes, dem Bedarf und weiteren möglichen Maßnahmen bzw. Konzepten zur effizienten Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen im Regierungsbezirk Düsseldorf befasst. Aktuell stehen die Absteuerungsmöglichkeiten von Komposten aufgrund des neuen Düngerechtes sowie ein Informationsaustausch über Entwicklungen in der Region zu Mengenaufkommen, Anlagenauslastungen und Preisentwicklungen im Vordergrund.
Auch wurde aus dem Anlass der Verabschiedung des Verpackungsgesetzes im Jahr 2017 der Arbeitskreis „Auswirkungen des VerpackG und Umgang mit den dualen Systemen“ ins Leben gerufen. Die geänderten Regelungen zu den mit den dualen Systemen abzuschließenden Abstimmungsvereinbarungen und ebenso das neue Instrument der Rahmenvorgabe zur Ausgestaltung der LVP-Sammlung führten bei fast allen Mitgliedern zu ähnlichen Fragestellungen. Die bei vielen Mitgliedern durchzuführenden Verhandlungen mit den dualen Systemen lösten einen Handlungsbedarf aus. Im Rahmen des Arbeitskreises erfolgte eine Beantwortung der Fragen, aber auch eine Abstimmung über die Vorgehensweise bei den Verhandlungen. Nach dem Abschluss der ersten Verhandlungen bei den Mitgliedern stehen bei vielen erneute Verhandlungen an, um Anschlussvereinbarungen ab dem Jahr 2022 und später zu erreichen. Daher werden im Rahmen des Arbeitskreises der Austausch über die Verhandlungen mit den Systembetreibern fortgeführt sowie Fragen behandelt, die sich im Zuge der Umsetzung der erzielten Vereinbarungen ergeben.
Im Arbeitskreis „Interkommunale Zusammenarbeit“ ist zunächst ermittelt worden, in welchen Bereichen eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern erfolgen soll. Dabei haben sich die AK-Mitglieder dafür ausgesprochen, diese in den Themenfeldern „Gesetzliche Änderungen bzw. Neuerungen“, „Digitalisierung“ sowie „Ausschreibungen“ anzugehen. Nun geht es sukzessive an die Umsetzung.
Neu hinzugekommen ist der Arbeitskreis „Abfallberatung“, während der Arbeitskreis „Abfallvermeidungsmaßnahmen“ seine Arbeit beendet hat. Der Arbeitskreis „Abfallberatung“ dient zum einen dem Austausch über bei den Mitgliedern durchgeführte Abfallberatungsmaßnahmen. Erfolgreiche Projekte bei dem einen Mitglied können eine „gute Blaupause“ für ein anderes Mitglied sein. Darüber hinaus ist es aber auch vorgesehen, gemeinsame Projekte anzustoßen und umzusetzen, um so dem Thema wieder eine größere Breitenwirkung zu geben. Gerade im Bereich der „Abfallvermeidung“ wird der Arbeitskreis "den Ball" des abgeschlossenen Arbeitskreises „Abfallvermeidungsmaßnahmen“ "aufnehmen", und dort erarbeitete Maßnahmen eventuell unter Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten zur Umsetzung bringen. So wurde auf Anregung des Arbeitskreises das digitale Müllsortierspiel "Die Müll-AG" beschafft und steht den Mitgliedern seit dem November 2023 für eine Verwendung in der Abfallberatung zur Verfügung. Dort soll es für Kinder von der 3. bis maximal zur 6. Klasse eingesetzt werden. Weitere Informationen können einer Pressemitteilung entnommen werden. Schließlich verbessern die durch den Arbeitskreis geknüpften Kontakte die Vernetzung der Arbeitskreis-Mitglieder untereinander.
Es würde an dieser Stelle sicher zu weit führen, die Arbeit aller Projektgruppen aus fast 45 Jahren Vereinsgeschichte darzustellen, aber einige Schwerpunkte der letzten Jahre sollen kurz genannt werden.
Beispiele für erfolgreiche Projektgruppen des AWRRW
Jüngstes Beispiel ist das Projekt „Abfallvermeidungsmaßnahmen“. Der Ausgangspunkt war ein Beschluss des Vorstands im Herbst 2019. Da das Thema „Abfallvermeidung“ immer mehr an Bedeutung gewinnt, wurde die Aufgabe formuliert, einen Katalog von evaluierten Abfallvermeidungsmaßnahmen für die Mitglieder des Abfallwirtschaftsvereins (AWRRW) zu erstellen. Bei der verstärkten Umsetzung der auch unter Klimagesichtspunkten zu bevorzugenden Abfallvermeidung soll dieser Katalog den AWRRW-Mitgliedern eine wertvolle Hilfe sein, wenn sie selber Vermeidungsmaßnahmen planen und umsetzen wollen. An dem Projekt beteiligten sich vierzehn AWRRW-Mitglieder im Rahmen des Arbeitskreises „Abfallvermeidungsmaßnahmen“. Begleitet wurde das Projekt durch das renommierte Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH. Zu Beginn erfolgte eine Feinplanung des Projektablaufs, die auch die zu erreichenden Meilensteine beinhaltete. Aufgrund der guten Planung wurde das Projekt fristgemäß im Oktober 2021 abgeschlossen. Der Schlusspunkt war die Darstellung der Projektergebnisse durch Vertreter des Wuppertal Instituts in der Vorstandssitzung am 10. November 2021.
Die Evaluierung der einzelnen Abfallvermeidungsmaßnahmen erfolgte anhand einer Bewertung nach den Kriterien Realisierbarkeit, Arbeitsaufwand, Kostenaufwand (Investition), Kostenaufwand (laufend), Kostenersparnis, Öffentlichkeitswirksamkeit sowie Potenzial der Abfallvermeidung. Die Ergebnisse der Evaluierung wie auch viele weitere wichtige Informationen sind für jede Maßnahme übersichtlich auf einem einheitlichen Maßnahmenblatt zusammengestellt. Dazu gehört eine allgemeine Beschreibung der Maßnahme mit der Angabe, wer Initiator der Maßnahme ist und an wen sie sich richtet. Zudem erfolgt eine Einordnung, auf welche Abfallarten sie sich bezieht und welche Punkte aus dem Abfallvermeidungsproramm des Bundes damit aufgegriffen werden. Darüber hinaus ist auf jedem Maßnahmenblatt auch ein Good- oder Best-Practice-Beispiel mit einem Link zu diesem angegeben. Somit wird eine Orientierung an diesem Beispiel bei der Umsetzung der Maßnahme möglich. Schließlich wurden die Maßnahmen systematisiert und zehn thematischen Kapiteln zugeordnet. Insgesamt 50 Abfallvermeidungsmaßnahmen schafften die Aufnahme in den Katalog, davon werden 30 Maßnahmen bei einzelnen AWRRW-Mitgliedern bereits selbst schon durchgeführt.
Der Katalog nebst zugehörigen Erläuterungen zu seinem Inhalt, Entstehen und zu seiner Anwendung stehen auch im Download-Bereich unter der Rubrik "Sonstiges" zur allgemeinen Verfügung.
Zum Abschluss des Projektes wurde in Zusammenarbeit mit dem Wuppertal Institut eine Zusammenfassung der Ergebnisse bei der renommierten Fachzeitschrift "Müll und Abfall" eingereicht und dort unter dem Titel "Praxisorientierte Abfallvermeidung an Rhein-Ruhr-Wupper: 50 evaluierte Abfallvermeidungsmaßnahmen in der Katalogvorstellung" im Heft 08.22 am 05.08.2022 veröffentlicht. Der Artikel steht im Download-Bereich unter der Rubrik "Sonstiges" zur allgemeinen Verfügung.
Die Gewährleistung von ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten zu guten Konditionen für gewerblich erzeugte Abfälle ist ein Standortfaktor. Daher erfolgte im Rahmen eines Projekts des Abfallwirtschaftsvereins aus dem Jahre 2018/ 2019 eine Untersuchung, ob für Gewerbeabfälle im Regierungsbezirk Düsseldorf zukünftig Engpässe bei der Entsorgung zu erwarten sind und wenn ja, für welche Abfälle bzw. Entsorgungswege. Mit der Durchführung der Untersuchung wurde ein erfahrenes Gutachterteam beauftragt. Der betrachtete Zeitraum erstreckt sich bis zum Jahre 2030. Nach der Untersuchung besteht kurz- bis mittelfristig für die in der Bauwirtschaft anfallenden mineralischen Abfälle ein Bedarf an zusätzlichen Deponiekapazitäten, insbesondere für Deponien der Klasse 0 (für z. B. unbelasteten Bodenaushub). Für Deponien der Klasse I (für z. B. mäßig belasteten Erdaushub, Bauschutt und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle) reichen die Ablagerungskapazitäten nur dann über das Jahr 2030 hinaus, wenn alle derzeit in Planung befindlichen Erweiterungen bzw. Neueinrichtungen umgesetzt werden. Für die Entsorgung von Gewerbeabfällen in Müllverbrennungsanlagen lässt sich ein Entsorgungsengpass in den kommenden Jahren nicht mit Sicherheit ausschließen. Mehrere Faktoren wirken sich auf deren Kapazitätsauslastung aus. Neben einer derzeitig guten Auslastung steht in den kommenden Jahren ein erheblicher Modernisierungsbedarf an. Darüber hinaus wird die Situation in NRW auch durch Entwicklungen auf dem europäischen Markt beeinflusst. Die Einführung bzw. die Erhöhung von bestehenden Steuern auf die Abfallverbrennung bzw. die Abfalldeponierung in benachbarten EU-Staaten kann eine Verschiebung von Abfallströmen in Richtung der NRW-Müllverbrennungsanlagen zur Folge haben. Andererseits wird längerfristig eine Schaffung von neuen Verbrennungskapazitäten innerhalb der EU, wie sie im Kreislaufwirtschaftspaket der EU vorgegeben ist, einsetzen. Die Untersuchung zeigt auch, dass die Sonderabfallverbrennungsanlagen bereits jetzt schon gut ausgelastet sind. Die zu verbrennenden Mengen an gefährlichen Abfällen werden in den nächsten Jahren noch zunehmen. Somit bleiben kaum noch Kapazitätsreserven übrig. Da in den Müllverbrennungsanlagen auch ein nicht geringer Anteil an gefährlichen Abfällen verbrannt wird, können dort auftretende Kapazitätsengpässe sich auf die Entsorgungssituation in den Sonderabfallverbrennungsanlagen einschränkend auswirken. Dies alles findet seinen Niederschlag in der Stellungnahme des Abfallwirtschaftsvereins zum Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan gefährliche Abfälle (s. weiter unten "Verbandsarbeit"). Der Untersuchungsbericht und eine zugehörige Pressemitteilung können ebenfalls im Downloadbereich (s. Rubrik "Sonstiges") abgerufen werden.
Die rechtssichere Ausschreibung von Einsammlung, Transport und Verwertung der PPK-Fraktion ist auch für Fachleute eine schwierige Angelegenheit. Grund dafür ist vor allem die gemeinsame Nutzung eines einzigen Behälters für die gemeinsame Sammlung von grafischen Papieren und gebrauchten PPK-Verkaufsverpackungen. Für die Erstgenannten sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zuständig, die gebrauchten PPK-Verpackungen fallen in den Verantwortungsbereich der dualen Systeme. Neben der spannenden Frage, für welchen Mengen- und Volumenanteil jeder Entsorgungsverantwortliche zuständig ist, sieht sich der ausschreibende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger schon bei der Bestimmung der auszuschreibenden Gesamtmenge in ernsten Schwierigkeiten. Einerseits darf er die ihn nichts angehenden Mengen an PPK-Verpackungen nicht mit ausschreiben, andererseits muss er eben diese meist voluminösen Mengen bei der Bestellung des Behältervolumens berücksichtigen. In dieses Minenfeld haben wir zusammen mit unseren Beratern einer renommierten Anwaltskanzlei und eines renommierten Consulting-Unternehmens einen gangbaren Weg gelegt.
Ein anderes Projekt befasste sich mit der Suche nach Kostenoptimierungspotentialen im Bereich der Schadstoffkleinmengensammlung. Wie erwartet gibt es hier vor allem bei der Logistik einige Möglichkeiten der Kostensenkung, aber auch durch die Gestaltung der Annahmekataloge bei der mobilen Schadstoffsammlung kann man Einfluss nehmen. Die Stoffverbote aus dem Chemikalienrecht und die Produktentwicklungen der Hersteller kommen uns hier entgegen.
Verbandsarbeit
Und nicht zuletzt wird auch die klassische Verbandsarbeit durch Projektgruppen unterstützt. Anlässe waren die Aufstellung der NRW-weiten Abfallwirtschaftspläne und natürlich die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht. Beide Vorhaben wurden von uns kritisch begleitet und ihre Folgen auf die gewachsene abfallwirtschaftliche Infrastruktur im Vereinsgebiet abgeschätzt.
Jüngstes Beispiel ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan gefährliche Abfälle. Dabei wurde die vom Abfallwirtschaftsverein in Auftrag gegebene „Untersuchung zur zukünftigen Entsorgung gewerblicher Abfälle im Regierungsbezirk Düsseldorf“ u. a. dazu genutzt, die vom Landesumweltministerium für die Fortschreibung ermittelten Datengrundlagen zu überprüfen. In seiner Stellungnahme und einer dazugehörigen Pressemitteilung zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan gefährliche Abfälle, setzte sich der Abfallwirtschaftsverein kritisch mit der Einschätzung des Landesumweltministeriums auseinander, dass ausreichend Entsorgungskapazitäten für den Entsorgungsweg der Sonderabfallverbrennungsanlagen zur Verfügung stehen. Die Stellungnahme des Abfallwirtschaftsvereins erfolgte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan gefährliche Abfälle.
Bereits früher wurde die Novellierung der Düngeverordnung näher betrachtet. Aus Sicht der Mitglieder des Abfallwirtschaftsvereins sind besonders die Einschränkungen bei der Aufbringung von Kompost kritisch zu sehen. Diese bedeuten für alle Mitglieder negative Auswirkungen auf mögliche Absatzwege der erzeugten hochwertigen Komposte. Letztlich können diese negativen Auswirkungen zu Steigerungen der Abfallgebühren führen. Auch unterlaufen die Vorgaben die im Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW angestrebten Ziele einer deutlichen Ausweitung der Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfällen. Aus diesem Grunde wurde im Vorfeld der Abstimmung der Düngeverordnung im Bundesrat die Haltung der Mitglieder im Abfallwirtschaftsverein dem damaligen Landwirtschafts- und Umweltminister von NRW vermittelt, m. d. B., Einfluss zu nehmen und noch eine Änderung herbeizuführen.